Vom Amtsgericht erhalte ich ein zweiseitiges Schreiben eines Beteiligten, doppelt, doppelseitig kopiert.
Allerdings wurde Seite 1 jeweils auf Vor- und Rückseite kopiert und Seite 2 ebenfalls auf das selbe Blatt Papier auf Vor- und Rückseite.
Uns Juristen sagt man ja besondere Fähigkeiten bei der Haarspalterei nach; ein Papier nicht der Länge oder Höhe, sondern in der Breite zu teilen, dafür fehlen uns in der Kanzlei die technischen Fertigkeiten.
Ach lieber Kollege, Du bist aber auch ungerecht. Da ist ein Justizbediensteter stundenlang damit beschäftigt, doppelseitig zu kopieren um Geld einzusparen (seine Arbeitszeit kostet ja nichts, er ist ja sowieso da), dann bekommst Du ein wirkliches Prachtstück dieser Bemühungen und immer noch bis Du nicht zufrieden.
AntwortenLöschenIch stelle mir gerade vor, wie die versuchen, ganze Aktenauszüge auf die Vorder- und Rückseite einer Din-A-4-Seite zu bringen.