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Freitag, September 20, 2019

Wenn es doch wahr wäre ...

Man findet in der Post einen Brief voll mit bunter Werbung. Man möchte diese in den Papierkorb entsorgen und dabei wird der Blick von einer Zahl gefangen.

250.000 EUR

Diesen Betrag könnte man mit etwas Glück gewinnen, wenn die zugewiesene Glückszahl mit der vorab gezogenen Glückszahl übereinstimmt.
Und siehe da, das Glück ist mir hold. Alle neun Ziffern stimmen überein, sogar in der richtigen Reihenfolge.


Also ab damit in die Post, bald können die Sektkorken knallen - und wenn sie durch die Decke gehen, was soll's?


Doch gemach. Zu verschenken hat keiner etwas, schon gar nicht eine Viertelmillion Euros.

Derartige Gewinnbenachrichtigungen zielen nur auf eines ab. Ist die angeschriebene Adresse noch aktiv? Fällt der angeschriebene Glückspilz in das Beuteschema?

Antwortet man auf diese Schreiben, wird die Werthaltigkeit des vorliegenden Datensatzes bestätigt. In der Folge wird der Briefkasten mit Werbung und dubiosen Angeboten nur so geflutet.
Vom versprochenem Gewinn sieht man gar NICHTS, nada, niente, nothing, rien.

Und gaaaaaaanz gefährlich ist der 2. Schritt. Im Kleingedruckten der Gewinnspielbedingungen ist nämlich versteckt, dass ein glücklicher Gewinner seine Identität mittels einer Kopie seines Personalausweises nachweisen muss.



Spätestens dann sind dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet.
Daher mein Rat, entsorgen Sie derartige Schreiben im Papierkorb und lassen Sie sich nicht von hohen Beträgen verwirren.


Mittwoch, Oktober 19, 2011

Ein klarer Fall von Interessenskonflikt

Verfahrenskostenhilfe/Prozesskostenhilfe ist ja eine tolle Sache. Dafür, dass der Anwalt weniger Geld vom Staat bekommt, als er von einem solventen Mandanten verlangen könnte, muss er auch noch einiges mehr arbeiten.

Nun gibt es ja Fälle, in denen nicht ratenfreie VKH/PKH bewilligt wird, sondern nur gegen Ratenzahlung. Die Ratenzahlungen hätten den Effekt, dass irgendwann, wenn genügend Geld an die Staatskasse geflossen ist, doch noch die Differenz zu den gesetzlichen Gebühren nach dem RVG von der Staatskasse überwiesen wird.

Je nach Ratenhöhe sind die Mandanten damit aber ganz und gar nicht einverstanden und beauftragen den Anwalt, sich für sie so ins Zeug zu legen, dass dieser für noch mehr unbezahlte Arbeit am Ende weniger Geld erhält. Eigentlich ist das eine perfide Konstellation, oder?

Donnerstag, August 04, 2011

Das Gericht nicht nur als Hüter der Staatskasse, sondern auch noch Organ der Bundesagentur für Arbeit

Herr Kollege Kaßing hat bereits im April auf eine Entscheidung des OLG Brandenburg hingewiesen, die erst in Heft 15 der FamRZ vom 02.08.2011 abgedruckt war.

Darin wurde einem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe versagt, weil er auf Anfrage des Gerichts seine Erwerbsbemühungen nicht glaubhaft gemacht hatte und somit fiktiv so gestellt wurde, als würde er ein monatliches Einkommen beziehen, welches seine Bedürftigkeit entfallen liese, die ihn zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe berechtigen würde.

Der Ansatz des Gerichts mag ja noch nachvollziehbar sein, der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Steuergeldern einen Riegel vorzuschieben. Doch, wo soll das enden, frage ich mich? Sollen die Richter und Richterinnen nun auch noch die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit miterledigen? Gibt es nicht im SGB III ausreichende Mittel und Wege "arbeitsscheue Antragsteller" (O-Ton der Entscheidung) mit Sanktionen zu belegen?

Gut gemeint, aber nicht zu Ende gedacht.

OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.02.2011 - 9 WF 47/11

Montag, August 01, 2011

Ausschneiden, Einrahmen, an die Wand hängen

Der Rechtsanwalt wird durch die Ablehnung seiner Beiordnung auch nicht in seinen Rechten betroffen. Sein Gebührenanspruch gegen die Partei bleibt ihm erhalten; das Risiko, für anwaltliche Tätigkeit, die er vor Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine prozesskostenhilfebedürftige Partei leistet, keine Vergütung zu erhalten, liegt bei ihm.
BGH NJW 1990, 836
OLG Karlsruhe FamRZ 1991,462
OLG Hamm FamRZ 2011,1163

Und dann soll es Gerichte geben, die nur zur Frage, ob PKH bewilligt wird, ganze Aktenbände füllen und eine Rückfrage und Sachverhaltsaufklärung nach der anderen lostreten.