Freitag, September 29, 2006

Hakenkreuzurteil des Landgericht Stuttgart

Das Landgericht Stuttgart hat einen Händler von Buttons und T-Shirts verurteilt, der Produkte mit Abbildungen durchgestrichener Hakenkreuze verkauft hat, zu einer Geldstrafe von 3.600,00 € bei 90 Tagessätzen zu 40 Euro verurteilt. So der .Strafblog oder der Focus


Offenbar hat das Landgericht Stuttgart die Symbolsprache völlig verkannt.

So bedeutet im Allgemeinen die Abbildung einer durchgestrichenen Zigarette im roten Kreis ein Rauchverbot und stellt nicht etwa eine rechtswidrige Aufforderung zum Rauchen dar. Wie viele Spielfilme und Reportagen dürften dann nicht mehr gezeigt werden, in denen diese bösen Symbole sogar unverfremdet gezeigt werden. Man denke nur an "Indiana Jones".

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