Mittwoch, Januar 17, 2007

Das Grundgesetz, wie lange soll dieses "Provisorium" noch gelten ?

Zur Erinnerung, Art. 146 GG lautet wie folgt:

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Quelle

Wäre es nicht an der Zeit im Zuge der deutschen Föderalismusreform (reloaded) und dem bislang gescheiterten Versuch eine europäische Verfassung zu installieren, endlich den Auftrag des Parlamentarischen Rates von 1948 zu erfüllen und dem wiedervereinten deutschem Volk die Gelegenheit zu bieten, sich selbst eine Verfassung zu geben ?

1 Kommentar:

  1. Und was passt Dir am Grundgesetz nicht? Was sollte in der Verfassung stehen, was nicht im Grundgesetz steht?

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