Mittwoch, Januar 17, 2007

Wie geht das ?

„Untreue-Geständnis wäre das Schlimmste“

Der Untreue-Paragraph lautet wie folgt:

§ 266 StGB
Untreue
(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

Wie bei kaum einer anderen Vorschrift des Strafgesetzbuches sind Inhalt und Tragweite der Norm in Theorie und Praxis äußerst heftig umstritten.

Ein Beschuldigter/Angeklagter kann zwar nie ein rechtliches Anerkenntnis eines Straftatbestandes abgeben, sondern immer nur die Tatsachen eingestehen, die den Straftatbestand ausmachen (z.B. ich habe jemanden mit einem Messer verletzt), so weit habe ich als Zivilrechtler das auch verstanden.

Wie soll jemand -außer in gemalten Musterfällen- Tatsachen zugeben, wenn die Geister darüber uneinig sind, durch welche Tatsachen ein Verhalten zur Straftat wird ? Der Mannesmann-Prozess war insoweit ein Lehrbuchfall, hier hat das Landgericht D'dorf die Notbremse gezogen.

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