Mittwoch, Februar 14, 2007

Guatemala oder Dritte Welt, ganz fortschrittlich

In Guatemala koennen Privatleute ihre gezahlte Umsatzsteuer bei der Steuererklaerung geltend machen. Bei jedem Kauf wird an der Kasse nach einer sog. NIT (numero de identifikation tributaria) gefragt. Dabei wird automatisch eine Steuergutschrift auf die Einkommensteuer verbucht. Da in Deutschland der Datenschutz ohnehin auf dem Rueckzug ist (schliesslich koennen durch diese Transaktionen Bewegungsmuster erstellt werden), waere dies eine Moeglichkeit dem Umsatzsteuerbetrug vorzubeugen oder zumindest entgegenzuwirken.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen