Ein Mannheimer Amtsrichter hat nun bereits zum zweiten Mal einen Rechtsanwalt von der Verhandlung ausgeschlossen, weil der keine Krawatte unter seiner Robe trug.
Der Amtsrichter beruft sich auf eine Landesverordnung des baden-württembergischen Justizministerium aus dem Jahre 1976, der Anwalt auf die BRAO, die lediglich die Robe als Amtstracht vorschreibt.
Quelle, u.a., oder auch hier.
Ich meine, die Justiz ist schlecht beraten, uns Anwälten ständig Stöcke zwischen die Beine zu werfen. Die einen verlangen umfangreiche Begründungen bei Terminsverlegungsanträgen, begründen ihrerseits aber ihre eigenen Terminsverlegungen lediglich mit dientstlichen Gründen.
Ich kann mich selbst an Richter erinnern, die unter ihrer Robe Jeans und Jesuslatschen trugen. Solange es die Verhandlungsführung nicht tangiert, sind mir derartige Äusserlichkeiten gleichgültig.
Und die rechtssuchenden Bürger, oder die Betroffenen und Angeklagten in OWi-Sachen und Strafprozessen dürften sich zurecht wundern, ob der Possen, die die Organe der Rechtspflege in unerbitterlicher Manier und Übereifer untereinander austragen.
Im Strafrecht ist man ja noch etwas formeller, unnötig ist dieses Sich-Aufregen des Richters aber dennoch.
AntwortenLöschenWie stehen denn die Chancen für eine schnelle Klärung?