Montag, Januar 23, 2012

Aufreger 2

In diesem Fall habe ich Deckungszusage bei der Rechtschutzversicherung für eine Festsstellungsklage beantragt.

Die NRV hat abgelehnt mit der Begründung, für eine negative Feststellungsklage könne wegen des Verstoßes gegen die Kostenminderungspflicht keine Deckungszusage erteilt werden.


Diese von Rechtsanwalt Richter, Berlin, erstrittene Entscheidung des AG Düsseldorf vom 26.03.2010 habe ich auch gleich dem Sachbearbeiter der NRV zugeleitet und im Übrigen auf den RSV-Blog hingewiesen.

1 Kommentar:

  1. Der Richter nennt die Content Services Ltd. tatsächlich Internetabzockerin. Allein deswegen ist der Beschluss Gold wert. Ich bin begeistert.

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