Montag, Februar 27, 2012

Schnellschuss unangebracht

Ein Mandant sucht mich einen Tag vor Ablauf einer Zahlungsfrist auf. Alles, was er mir zur Verfügung stellen kann, ist ein Anwaltsschreiben der Gegenseite und die eigene Sachverhaltsschilderung.

Es geht um Schmerzensgeld. Die Gegenseite fordert rund 4000 EUR wegen Körperverletzung. Nach der Schilderung des Mandanten ergeben sich zahlreiche Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung nach Grund und Höhe. Aber er bittet mich um Abfassung eines Schreibens, in dem der Gegenseite 2000 EUR angeboten werden.

Ich weise darauf hin, dass ich einen derartigen Schnellschuss nicht für angebracht halte.

Der Gegner war beim Arzt. Die Heilbehandlungskosten sind auf die Krankenkasse/Beihilfe übergegangen.

Der Gegner war arbeitsunfähig krankgeschrieben. Die Entgeltfortzahlungsansprüche sind auf den Arbeitgeber übergegangen.

Es droht ein Strafverfahren.

Klar kann man nun jeden, der kommt einzeln bedienen und die Sache irgendwie so schnell wie möglich beenden.

Oder man versucht einmal Licht ins Dunkel der Haftungsbeiträge zu bringen und kann dann auf sicherer Grundlage argumentieren. Allein die Zeit drängt ... 


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