Seit Anfang des Jahres versuche ich mich als Herausgeber einer unterhaltsrechtlichen Publikation, dem Infobrief Unterhaltsrecht des Deutschen Anwaltverlag.
Sinn und Zweck dieses Infobriefes ist es, aktuelle Entscheidungen mundgerecht aufzubereiten und Kollegen zeitnah als Arbeits- und Argumentationshilfe zur Verfügung zu stellen.
Hierzu habe ich am Freitag die Pressereferenten an allen 24 Oberlandesgerichten, dem BGH und dem BVerfG per e-mail kontaktiert und um Aufnahme in den Presseverteiler gebeten.
Am schnellsten war das Bundesverfassungsgericht, es folgte der BGH. Auch andere OLG haben sehr schnell und entgegenkommend reagiert.
Allerdings habe ich auch Absagen erhalten. Um den Presseverteiler nicht zu groß werden zu lassen, wurde ich auf die jeweiligen Veröffentlichungen im Internet verwiesen. Ein OLG war sogar der Meinung, mir mangels journalistischer Eigenschaft den Wunsch abschlagen zu müssen.
Ich bin dagegen der Auffassung ein Fachmedium zu betreuen, wobei ich mit der Auflage einer Boulevard-zeitung natürlich nicht mithalten kann.
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