Dem Räumungsanspruch der Gegenseite ist wenig entgegenzusetzen. Die Musik spielt eher im Verfahrensrecht.
Ich setzte zur Erklärung an, Mandant schaut mich mit großen Augen an. Ich bitte um Vereinbarung eines neuen Termins, diesmal in Begleitung einer Person mit Dolmetscherfunktion.
Dolmetscher? Kein Problem, zahlt Gericht. In G., in B. überall kein Problem, Gericht sorgen für Dolmetscher.
Doch, Riesenproblem.
Termin ist zwar erst im April, zur mündlichen Verhandlung kann auf Antrag auch ein Dolmetscher geladen werden.
Ich soll aber binnen 14 Tagen auf die Klage erwidern. Und ich möchte so erwidern, dass die Kosten entweder vom Staat (PKH) oder vom Gegner übernommen werden, da ich vom Mandanten sicher nicht bezahlt werden kann.
Und zur Besprechung des taktischen Vorgehens und vor Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird kein Gericht in diesem Staat einen Dolmetscher spendieren.
Die Beratungshilfe bezahlt auch Auslagen, wenn sie notwenig sind.
AntwortenLöschenAber es wird sich doch auch ein Bekannter mit zweisprachigen Fähigkeiten auftreiben lassen.
In einer Strafsache fiele die Übernahme der Dolmetscherkosten jetzt weniger schwer. Im Mietrecht ist mir das schlichtweg noch nicht untergekommen.
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