1. Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Wegen vertragswidrigen Verhaltens kündigte ich im Auftrag eines Mandanten dessen Telefonanschluss bei einem großen deutschen Anbieter schriftlich. Wenige Tage später erhielt ich einen Brief der Rechtsabteilung in welchem mitgeteilt wurde, dass die Kündigung zwar zugegangen, aber mangels Zustimmung nicht wirksam sei. Aha, der Fachmann staunt, der Laie wundert sich.
2. Dem selben Unternehmen wurde, nachdem unzählige Schreiben, Faxe und Telefonate im Nirwana der Zuständigkeiten untergegangen waren, wegen einer Geldforderung ein Mahnbescheid zugestellt. Statt eines Widerspruchs beim Mahngericht ging kurz darauf der Originalmahnbescheid in unserer Kanzlei ein. Mit der Bemerkung, die Annahme desselben würde verweigert werden, gez. Rechtsabteilung........
Tja, man fragt sich wo die Rechtsabteilungen ihren Nachwuchs rekrutieren ?
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