Donnerstag, Mai 18, 2006

Achtung WM 2006

Wie das handelsblatt berichtet, hat die fifa in vier Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vor den Landgerichten Hamburg, Leipzig und Nürnberg obsiegt.

Der Bundesgerichtshof (s.u.) hat lediglich über die in Deutschland angemeldeten Wortmarken entschieden. In den Verfahren vor den Landgerichten wurde hingegen die auf europäischer Ebene ebenfalls geschützen Rechte an "WM 2006" herangezogen.


handelsblatt