Die Datei ist beschlossene Sache. Einige Dinge sind mir unklar.
Wann wird eine Person darin gespeichert, wer ist eine des Terrorismus verdächtige Person und wann werden die Daten wieder gelöscht ? Das ist Aufgabe der Praxis zunächst brauchbare Kriterien aufzustellen und Sache von Rechtsprechung und Lehre diese Kriterien zu verfeinern. Man darf gespannt sein.
Außerdem verstehe ich nicht, warum die Speicherung der Religionszugehörigkeit verfassungswidrig sein soll. Dass es derzeit einen international agierenden Terrorismus islamischen bzw. islamistischen Ursprungs gibt, dürfte doch bestens bekannt sein. Dieses Merkmal hat daher seine greifbare Berechtigung.
Wenn in naher Zukunft eine extremistische Gruppierung militanter Hindus oder orthodoxistischer (meine Wortschöpfung) Katholiken ihr Unwesen treiben sollte, werden auch die letzten Zweifler die Bedeutung der Religionszugehörigkeit erkennen. Im übrigen wird bereits heute in den Gefängnissen auf die Religionszugehörigkeit Rücksicht genommen, indem stets ein Hauptgericht ohne Schweinefleisch zubereitet wird.
Den Aufschrei möchte ich hören, wenn künftig die Kantinen ohne Ansehen der Person oder der religiösen Überzeugungen das Gefängnisessen zubereiten.
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