Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Udo Vetter hat ein Musterschreiben an das Amtsgericht Halle verfasst, wonach die flächendeckende Überprüfung von Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft im Zuge der Aktion "Mikado" einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen werden soll.
Zitat:"
Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 StPO
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Ich beantrage,
festzustellen, dass die Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei bundesdeutschen Kreditkarten und Abrechnungsunternehmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ rechtswidrig war.
....
3. Die Maßnahme ist aber jedenfalls grob unverhältnismäßig.
Durch den Datenabgleich wurden nicht nur sämtliche 22 Millionen Kreditkarteninhaber einem unzulässigen Generalverdacht ausgesetzt und so zum Objekt von Vorermittlungen gemacht, aus denen sich dann – möglicherweise – erst die Anknüpfungstatsachen für einen Tatverdacht ergeben sollten.
Die Maßnahme griff auch unzulässig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Betroffenen ein.
Beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt es sich um ein Grundrecht (vgl. nur BVerfG 1 BvR 518/02 – Rasterfahndung -;
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html).
....
Sollte die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgeben, bitte ich um Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über den Antrag entschieden wird.
Rechtsanwalt
Kein Copyright
": Zitatende
Auch auf diesem Wege, nochmals Danke, Herr Kollege. Starten wir die Aktion "Bumerang".
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