Migranten mit "besonders integrationsfeindlichem Charakter" oder solche, die in "schwerwiegender Weise" die Integration von Familienangehörigen beeinträchtigen, sollen künftig zum Verlassen des Landes verpflichtet werden können. Das berichtet die Frankfurter Rundschau in ihrer Montagsausgabe. Quelle: Zeit.de
Außerdem:
Auch Migranten, die zu Hass aufstachelten und Teile der Bevölkerung "böswillig verächtlich" machten oder beschimpften, sollen dem Bericht zufolge ausgewiesen werden können. Die Pläne sähen auch ein Bußgeld bis zu 1.000 Euro für Zuwanderer vor, die ihrer Pflicht zur Teilnahme an Integrationskursen nicht nachkommen.
Quelle: Zeit.de
Der Begriff der "Integration" ist vielschichtig.
Integration bedeutet in der Soziologie die Wiederherstellung eines Ganzen durch Prozesse, die das Verhalten und Bewusstsein nachhaltig verändern. Integration kann einerseits zwischen einzelnen Individuen gegenüber Gruppen, andererseits zwischen Gruppen, Schichten, Rassen, Kulturen und Klassen innerhalb einer Gesellschaft untereinander und weiter noch zwischen verschiedenen Gesellschaften stattfinden. Ziel jeglicher Integration ist die Herausbildung neuer sozialer Strukturen und sozialer Ordnungen.
Es handelt sich dabei nicht nur um eine reine Assimilation (völlige Anpassung) an ein bereits bestehendes 'Ganzes', sondern um die kombinatorische Schaffung eines neuen Ganzen unter Einbringung der Werte und Kultur der außen stehenden Gruppe in die neue Gesellschaft, bei Erhalt einer eigenen 'Identität' (vgl. SPECK, 1991, S.294). So könnten beispielsweise Immigranten in eine Kultur integriert werden oder aber auch Menschen mit Behinderung in das Regelschul- und Arbeitssystem. „Integration“ in diesem Sinne hat jedoch starke Züge einer politischen Zielsetzung; die widersprüchlichen Züge von gleichzeitig angestrebter Einpassung und Nichteinpassung haben eine streng soziologische Begriffsbildung zur „Integration“ bis heute (2004) erschwert.
Quelle:Wikipedia.de
Ich meine, den Begriff Leitkultur hin oder her, der deutsche Gesetzgeber muss zunächst definieren, was unter Integration zu verstehen sein soll. Erst dann macht es überhaupt Sinn ein conträres Verhalten mit Sanktionen zu belegen.
Die EU hat mittlerweile 27 Mitgliedsstaaten, von Belgien bis Zypern. Diese EU-Staatsbürger sind zwar auch Ausländer im umgangssprachlichen Sinne, unterfallen aber nicht dem Ausländergesetz. Weshalb ein Zypriote mit türkischen Wurzeln anders behandelt werden soll und darf, als ein Türke mit zypriotischen Wurzeln, hat sich mir noch nie richtig erschlossen.
Integrationspolitik soll der inneren Sicherheit, der inneren Stabilität eines Landes dienen. Es mag der politischen Zielrichtung nicht entsprechen, liegt aber auf der Hand. Ein Flickenteppich von Maßnahmen mit unterschiedlichen Anforderungen an die Anpassungsbereitschaft der hier lebenden Ausländer schafft mehr Probleme, als dadurch gelöst werden. Die einen genießen (über kurz oder lang) aufgrund der EU-Staatsbürgerschaft Freizügigkeit vom Atlantik bis ans Schwarze Meer, die anderen müssen die Schulbank drücken, um ihre Bereitschaft zu einer völlig konturlosen Integrationswilligkeit zu dokumentieren.
Ich halte diesen Ansatz nicht nur für verfehlt, sondern auch für gefährlich.
Die deutsche patriotische Welle der 90 er Jahre ist in Frankreich angekommmen.
AntwortenLöschenSARKO-TRAVAIL/SEGO-FAMILLE/LE PEN-PATRIE
ARBEIT-FAMILIE - VATERLAND wie in der CDU.
Es reicht jetzt mit dem Patridiotismus.
Zurück nach Europa.
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