Liebe Politiker von rechts, mitte, links.
Gerne dürft ihr, wie andere Bürger unseres Landes auch eine ganz eigene und persönliche Meinung zu der Frage haben, ob ein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Terrorist durch den Bundespräsidenten begnadigt werden soll oder nicht.
Diese Terroristen haben mit Gewalt, Mord und Schrecken versucht die verfassungsmäßige Ordnung unseres Gemeinwesens zu zerstören.
Nach Art. 60 Abs. 2 des Grundgesetzes übt der Bundespräsident das Begandigungsrecht für den Bund aus. Nicht der Bundestag, nicht die bayerische Staatsregierung und auch die politischen Parteien und deren Gremien nicht.
Lasst also Gnade walten und verschont uns alle vor unnützen Ratschlägen und Bemerkungen. Die Politik und die Politiker sind für vieles zuständig; zum Glück nicht für Alles.
Ist ja nicht so, daß Art. 60 Abs. 2 GG schwer zu verstehen wäre. Aber wenn Schüler Abi machen, PKWs zum TÜV müssen und für Ausländer ein Deutschtest nötig ist ... wie wär's mit einen "Kennst Du das GG?"-Quiz für Politiker?
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