In einem verzwickten Fall wurde Klage beim Amtsgericht Schwetzingen erhoben. Dieses verwies die Sache an das Amtsgericht Mannheim. Das Amtsgericht Mannheim gab die Sache wieder zurück an das Amtsgericht Schwetzingen, welches die Rückverweisung zurückwies.
Nachdem die Sache nun erneut von Mannheim nach Schwetzingen zurückgegeben worden war (es ging um eine Gerichtsstandvereinbarung, Mannheim war als Sitz des Landgerichts in den AGB aufgeführt, die Mandantin sitzt aber im Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Schwetzingen), habe ich Verweisung an das Amtsgericht Hamburg beantragt.
Von dort muss die Akte wieder zurück nach Schwetzingen geschickt worden sein, weil heute der Verweisungsbeschluss an das Amtsgericht Hamburg-Barmbeck bei uns einging.
Da hätte ich auch gleich beim Amtsgericht Trelleborg in Schweden klagen können.
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