Andere Kollegen klagen über Rechtschutzversicherer, die die Kostennoten bis zur Unkenntlichkeit zusammenstreichen, oder verspätet oder gar nicht bezahlen. Das geht mir auch nicht besser. Aber heute war ich doch überrascht.
In einer Zivilsache haben wir erst Klage erhoben, Vorschuss geltend gemacht und dann auf Wunsch der Mandantschaft die Klage wieder zurückgenommen. Da keine Terminsgebühr angefallen ist, war der Vorschuss zu hoch. Unser Abrechnungsschreiben an die ADAC-RS wies daher auch ein Guthaben der Versicherung aus.
Und heute ging doch tatsächliche eine Zahlung in Höhe dieses Betrages bei uns ein.
Na, das wäre doch einen Eintrag im RSV-Blog wert!
AntwortenLöschenAuch andere haben heute keinen Grund, zu Klagen.
AntwortenLöschenIch weiss, ich weiss ... 1 Teuro in die Wortspielkasse.