Freitag, Juli 13, 2007

Da kann man auch anderer Meinung sein

Das Bundesverfassungsgericht hat eine neue Pressemitteilung veröffentlicht.

Hierzu lautet der Kurztext:
Rentenversicherungspflicht fuer selbststaendige Lehrer verfassungsgemaess

Den vollständigen Text finden Sie hier:

1 BvR 2204/00; 1 BvR 1355/03
Zitat:" Das Grundrecht der Berufsfreiheit
sei nicht berührt, da der Gesetzgeber mit der Rentenversicherungspflicht
weder die Wahl noch die Ausübung des Berufs des selbstständigen Lehrers
steuere. Die Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
und damit verbundene Beitragspflichten verletzten auch nicht das Recht
auf allgemeine Handlungsfreiheit, da der Gesetzgeber mit der Regelung
einen legitimen Zweck verfolge. Zum Schutz des Betroffenen, aber auch im
Interesse der staatlichen Gemeinschaft solle mit der Rentenversicherungspflicht einer Sozialhilfebedürftigkeit im Alter entgegengewirkt werden. Hierdurch würden die Betroffenen nicht übermäßig belastet, denn von ihnen werde lediglich eine an sich
selbstverständliche Vorsorge für das Alter verlangt. Schließlich sei
auch der allgemeine Gleichheitssatz nicht verletzt; insbesondere liege
keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen nicht
rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen vor. Der Gesetzgeber habe
selbstständige Lehrer deshalb als besonders schutzbedürftig eingestuft,
weil ihr Lebensunterhalt primär auf der Verwertung der eigenen Arbeitskraft basiere. Dies sei ein genügendes Differenzierungskriterium."
Zitatende

Ich hätte mich auf Art. 14 GG berufen, da die Rentenversicherungspflicht erwiesenermaßen eine kalte Enteignung darstellt. Zwar nicht von der Ursprungsidee her, aber als Hilfshaushalt des Bundes, mit dem bei Bedarf Löcher im Etat des Finanzministers gestopft werden, wird die Rentenversicherung zweckentfremdet.

Vorsicht ! Das sind keine Rechtsausführungen, sondern es handelt sich um eine politische Meinungsäußerung.


Gott erhalte die Gr0ße K0alition.

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