Laut einem Bericht auf handelsblatt.com will der Bundesfinanzminister seinen Etat mit den Milliardenüberschüssen der Bundesagentur für Arbeit, im Volksmund auch "Riesenbehörde, die so mit sich selbst beschäftigt ist, dass ihr die eigene Arbeit nie ausgehen wird" genannt, sanieren.
Die BA sei keine politikferne Veranstaltung und habe in den letzten Jahren Zuschüsse in Milliardenhöhe aus dem Bundeshaushalt erhalten.
Ich habe einst gelernt, dass unter Abgaben alle finanziellen Leistungen an den Staat zu verstehen sind, nämlich Steuern, Gebühren und Beiträge.
Steuern sind Zahlungen, die der Staat allgemein ohne besondere Zweckbindung von den Steuersubjekten verlangt,
Gebühren sind Zahlungen, die für eine bestimmte staatliche Leistung verlangt werden,
Beiträge sind Zahlungen, denen zwar keine konkrete Leistung gegenübersteht, die aber zur Erfüllung eines bestimmten Zwecks erhoben werden.
Diese Trennung wurde zwar nie so genau beachtet, aber so offiziell aufgehoben, wie nun durch den Herrn Bundesfinanzminister, wurde sie auch nie.
Bei der nächsten Steuererklärung, werde ich meine Sozialbeiträge jedenfalls als Steuervorauszahlungen deklarieren.
Wenn ich Sie recht verstehe, sind also Sozialversicherungs-"Beiträge" auch Beiträge im abgabenrechtlichen Sinne.
AntwortenLöschenDa ist zwar das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung anderer Ansicht (zB BVerfGE 75, 102, 146 f.), aber das hat ja bekanntlich nicht viel zu sagen.
Könnten Sie Ihre interessante Rechtsmeinung vielleicht etwas näher ausführen, damit man Sie auch zitieren kann?
Vorsicht Satire !
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