Mittwoch, September 26, 2007

Puh, nochmal Glück gehabt

Schreiben des Vormundschaftsgerichts:
Az.: 00 XLVII 123/45
Rechtsanwälte
Schütz & Künzel
Bismarckstr. 5

69469 Weinheim

Sehr geehrte Damen und Herren,

in ihrer Betreuungssache

In obiger Sache ergibt das ärztliche Gutachten, dass eine Betreuung nicht erforderlich und auch nicht sinnvoll ist.

Ohne das Aktenzeichen hätte man glatt auf die Idee kommen können, dass eine ganze Kanzlei unter Betreuung gestellt werden sollte.

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