In zwei wettberbsrechtlichen Angelegenheiten wurde mir nun von zwei verschiedenen Mandanten der Vorgang zunächst zugefaxt, mit der Bitte um Prüfung, und auf telefonische Nachfrage stellte sich heraus, dass noch eine weitere Kanzlei um ihre Meinung gefragt war.
Ob sich die Mandanten darüber im Klaren sind, dass dann auch zweimal die Anwaltsgebühren anfallen ?
Hoffentlich bekommt er zumindest auch zwei Meinungen für sein Geld. Obwohl, Moment mal ...
AntwortenLöschenWahrscheinlich ein Fall von "Die erste Beratung ist doch kostenlos oder?"
AntwortenLöschenHehe, die erste ist kostenlos und wenn man die zweite bei einem anderen Anwalt machen lässt, ist das ja auch wieder die erste :D
AntwortenLöschenVielleicht war ja die erste Beratung kostenlos, und die zweite umsonst? :-)
AntwortenLöschen