Warum habe ich spontan an das OLG Naumburg denken müssen, als ich diesen Artikel auf spiegel.de gelesen habe ?
Ein deutscher Arzt hat aus einer Ehe mit einer italienischen Kinderpsychologin eine Tochter.
Der Londoner High Court spricht ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, ein italienisches Gericht entzieht der Mutter auch noch das Sorgerecht.
Die Mutter setzt sich mit der Tochter über Ungarn nach Guatemala ab, wo die Tochter dank einer Reportage über einen internationalen Kindergarten in Antigua erkannt wird.
Der Vater reist seiner Tochter nach Guatemala nach - und ein lokales Gericht verbietet ihm den Kontakt.
"Nachdem er nunmehr mehr als zwei Jahre keinen Kontakt zu seiner Tochter gehabt habe, sei es für das Kindeswohl besser, wenn das Kind vorerst bei seiner Mutter bleibe...."
Die dortige Richterin hat zwar den Verbleib des Vaters im Land angeordnet, aber nicht den Reisepass der Mutter eingezogen. Fortsetzung folgt...- da brauche ich kein Prophet zu sein.
Statt das Recht zu achten, einfach Fakten schaffen.
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