Mittwoch, Februar 27, 2008

Online-Untersuchung, erste Einschätzung

Auch wenn online-Durchsuchungen grundsätzlich möglich sind, so sind die Voraussetzungen sehr hoch:

- es muss ein unabhängiger richterlicher Beschluss vorliegen
- es muss konkrete Anhaltspunkte für die Gefährdung eines hohen Rechtsgutes geben
- die Voraussetzungen wann, wonach gesucht werden darf, müssen gesetzlich bestimmt sein
- es müssen Vorkehrungen getroffen werden, dass Daten, die einem unantastbaren Kernbereich der Privatssphäre entstammen nach Auswertung gelöscht werden.

Das BVerfG schiebt staatlicher Willkür und Paranoia einen kräftigen Riegel vor. Lesen sie in Ruhe diese Entscheidung, Herr Dr. Schäuble.

Für einfach Gestrickte:

Das Verfassungsgericht stellt an eine heimliche online-Untersuchung letztlich die gleichen Anforderungen wie an eine körperliche Beschlagnahme eines Rechners mit Auswertung der Daten im Revier.

2 Kommentare:

  1. Ziemlich positiv, dass das Verfassungsgericht wieder deutliche Worte gefunden hat, immerhin ein Verfassungsorgan, dass diese noch ernst nimmt.

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  2. Wenn man Fefe glauben darf, ist das sogar noch strenger zu sehen. Die Kathastrophe ist also nicht ganz so gross. Naja.

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