Mittwoch, Februar 27, 2008

Das Betreuungsgeld kommt

Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen hat sich mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück auf die Einführung des Betreuungsgeldes ab 2013 geeinigt. Da 2013 (spätestens) in eine neue Legislaturperiode fällt, soll der zukünftige Gesetzgeber allerding freie Hand behalten, bei der Frage der konkreten Ausgestaltung der Ausgleichszahlung. Ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder bis zu 3 Jahren wird aber bereits durch den aktuellen Gesetzgeber begründet.

Das Gesetz sieht vor: dass
ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden soll

Ich bin einmal gespannt,

wann Abiturienten auf eine Zahlung klagen, weil sie einen Studienplatz nicht in Anspruch nehmen können oder wollen,

wann Radfahrer klagen, weil sie den ÖPNV nicht in Anspruch nehmen können oder wollen,

wann Erwerbstätige klagen, weil sie Sozialhilfe nicht in Anspruch nehmen können oder wollen,

wann Männer klagen, weil sie Mutterschaftsgeld nicht in Anspruch nehmen können oder wollen.

Meines Erachtens werden durch dieses Gesetz Grenzen der Anspruchshaltung gegenüber dem Staat überschritten, die einen Dammbruch von Begehrlichkeiten auslösen werden. Spontan fallen mir sehr viele staatliche Leistungen ein, die von vielen in Anspruch genommen werden könnten, aber nur von vergleichsweise wenigen in Anspruch genommen werden.

1 Kommentar:

  1. Ich könnte ja in das durch Steuergelder unterstützte Hallenbad gehen. Tue ich aber nicht. Ich will mein Geld! Sonst ist das sozial ungerecht™!

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