Donnerstag, Februar 21, 2008

Untreuehandlung bei freiwilligen Zahlungen der öffentlichen Hand an Klimaschutzprojekte ?

Die Stadt Heidelberg trug einmal den Titel "Bundesumwelthauptstadt" und erwägt nun allen Ernstes für im Jahre 2007 geflogene Dienstkilometer ihrer Repräsentanten einen Betrag von 6418 Euro an Atmosfair zu bezahlen. Quelle: RNZ-online vom 21. Februar 2008.

Wo ist hier die rechtliche Grundlage ? Genügt es, wenn der Gemeinderat eine derartige Zahlung in den Haushalt einstellt ?

Meines Erachtens fehlt es an einer Rechtsgrundlage für eine freiwillige Zahlung. Dann darf die Stadt auch nicht zahlen, auch wenn sie die Ausgabe für noch so sinnvoll erachtet. Ganz abgesehen davon, dass Atmosfair mit den erhaltenen Geldern vorwiegend Klimaprojekte im Ausland unterstützt. Das mag billiger und somit effektiver sein, als den Klimaschutz in Deutschland zu fördern, macht die Sache für mich aber noch angreifbarer.

1 Kommentar:

  1. Zumal es rechtlich ja schon heikel ist, wenn die Gemeinde eine Aufgabe angeht, die sich nicht unter den Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge subsumieren lässt. Und Klimaschutz ist ja in der Regel nicht kommunal.

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