Da ich hier bei jurablogs.com gelistet bin....
Als sorgeberechtigter Elternteil ist es mir ein großes Anliegen über einen Vorfall aus dem Bereich der Personensorge für unsere beiden Söhne zu berichten.
Der älteste Sohn ist ein Bewegungswunder und zeichnet sich durch eine rasche Auffassungsgabe aus, die es ihm mit drei Jahren und etwas erlaubt, Puzzles in kürzester Zeit zusammenzusetzen, die für eine Altersgruppe ab 6 Jahren konzipiert wurden.
Junior, jr (der Jüngere) glänzt durch seinen unstillbaren Appetit, während die Nahrungszufuhr bei seinem älterem Bruder einem Aufnahmetest beim Diplomatischen Dienst würdig wäre.
Gestern also bemühte sich die mit mir in ehelicher Gemeinschaft lebende Kindesmutter mit allen ihr zur Verfügung stehenden Kräften, Tricks und Kniffen Nr. 1 sein Abendessen schmackhaft zu machen, wohingegen Nr. 2 bereits selbstständig mit dem ihm zur Verfügung gestellten Werkzeug sein Schüsselchen leerte.
Nachdem mein Erstgeborener so gnädig war, wenigstens knapp die Hälfte seiner Suppe zu verinnerlichen, wurde diese Suppenschale in Reichweite des Vizeprinzen gestellt; zur Belohnung wurde das Entgegenkommen des Ältesten mit etwas Schoko-Müsli honoriert.
In der Zwischenzeit sorgte unser Kleiner für schönes Wetter, indem er still und leise auch noch die Portion seines Bruders ihrem bestimmungsgemäßen Zweck zuführte.
Und jetzt gibt's 'ne Klage, Junior ./. Junior Jr. wegen Mundraub? Dann plädiere ich auf mildernde Umstände: Hier scheint munter die Sonne :-)
AntwortenLöschenDann mal besten Dank an den Sohnemann, hier in Heidelberg ist ebenfalls tolles Wetter!
AntwortenLöschen