Dienstag, Mai 13, 2008

Böse Falle - oder böse Versicherung ?

Folgender Sachverhalt: Pauschal-Reisevertrag in die Vereinigten Arabischen Emirate mit deutscher Reisefirma. Es werden Reisemängel (Hotel, Flug) geltend gemacht.

Die DAS schreibt:
"es geht hier um einen Rechtsschutzfall, der ausserhalb des örtlichen Geltungsbereichs der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 1975 eingetreten ist.

Solche Fälle sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Das ergibt sich aus Par. 3 der ARB 75."


§ 3 Örtlicher Geltungsbereich
Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches
Verfahren eingeleitet werden würde.


Quelle: http://www.rrvm.de/konzepte1506/B_ARB_allgemein.pdf


Das kommt mir doch sehr vordergründig vor.

Angenommen ein Hotel wird als Oase der Ruhe und des Friedens im deutschen Reisekatalog angepriesen. Vor Ort zeigt sich, dass es sich um eine Großbaustelle mit Betten handelt, die bereits bei Drucklegung des Kataloges bekannt war.

Wo liegt der Rechtsverstoß ? Die Baustelle könnte nach arabischem Recht ohne jede Beanstandung sein. Das Versprechen wider besseres Wissen erfolgte in Deutschland.

Wir haben inländische Vertragspartner, deutsches Recht, einen deutschen Gerichtsstand. Und ich wage zu prophezeien, bald einen deutschen Kunden der DAS weniger.

1 Kommentar:

  1. Na, das passt doch hervorragend zur allgemeinen Berichterstattung über die DAS im rsv-blog.de

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