Montag, September 08, 2008

Frage an die Gelehrten

Seit dem 1. September 2008 gibt es den Einbürgerungstest. Mich interessiert folgende Ausnahme:

Wer einen deutschen Hauptschulabschluss oder einen mindestens gleichwertigen deutschen Abschluss besitzt, muss keinen Einbürgerungstest machen.
Jetzt ist meine Ehefrau niemals in Deutschland zur Schule gegangen, hat aber sämtliche im Ausland erworbene Examina anerkennen lassen müssen in Form einer mündlichen Prüfung. Stehen medizinische Staatsexamina, die Facharztprüfung und eine Weiterausbildung in ihrer Wertigkeit einem deutschen Hauptschulabschluss gleich ?

4 Kommentare:

  1. Ich dachte, sowas lernt man im Jurastudium.

    Ein Einbürgerungstest dient dazu, die die politische und ethische Gesinnung eines Einbürgerungswilligen sowie staatsbürgerliches Wissen in Bezug auf die jeweiligen Werte, die Geschichte, die Kultur und das Staatswesen des Landes, in welches die Einbürgerung erfolgen soll, zu testen (vgl. § 10 StAG i.V.m. Anlage 2 zur Ein EinbürgerungstestVO, BGBl. I 2008, S. 1649).

    Jetzt müssen Sie sich nur noch die Frage beantworten, ob das durch die medizinischen Fachprüfungen Ihrer Frau geleistet wird.

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  2. Vielen Dank, schöner hätte ich es nicht schreiben können.

    Fassen wir also zusammen:

    Nach der ratio legis des § 10 StAG ist ein abgeschlossenes und in Deutschland durch mündliche Prüfungen anerkanntes Hochschulstudium nicht gleichwertig zu einem in Deutschland erworbenem Hauptschulabschluss.

    Na, da werden sich die Hauptschüler aber freuen.

    Nach der Sokratischen Lehrmethode ist es effektvoller, die Leser/Zuhörer eine Lösung finden zu lassen, als diese selbst zu präsentieren.

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  3. Die medizinischen Examina Ihrer Frau berechtigen diese auch nicht dazu, ein Kfz oder ein Segelboot zu führen. Insofern sind sie nicht einmal einer banalen Führerscheinprüfung "gleichwertig".

    Stört Sie das jetzt auch oder sehen Sie ein, dass das schlicht daran liegt, dass es hier um Dinge geht, die mit den (unzweifelhaft vorzüglichen) medizinischen Qualifikationen Ihrer Frau nichts zu tun haben?

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  4. @Anonym:

    Was bitte wird einem mit einem Hauptschulabschluss bescheinigt, dass man zu Recht als Bereichung unserer Gesellschaft nennen könnte? Die Anwort dürfte einem da wohl schwer fallen.

    Ungleich einfacher fällt diese aber wohl, wenn man die Frage bezüglich einer akademischen Ausbildung stellt.

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