... scheint das Motto an dem Gericht sein, bei dem ich heute einen Scheidungstermin hatte.
Jedenfalls konnte ich nicht feststellen, dass sich das hohe Gericht in irgendeiner Form auf den Termin vorbereitet hatte.
Im Scheidungsantrag (3 Seiten) stand in Fettdruck der Antrag einen Dolmetscher für die Verhandlung zu bestellen.
Obwohl auch das Sorgerecht auf der Tagesordnung war, war kein Vertreter des Jugendamtes da; nur weil die Gegenseite keine Einwände erhob, war die Entscheidung unproblematisch.
Obwohl bereits am Montag der Antrag auf Wohnungszuweisung dem Gericht zugefaxt wurde, war sedes materiae (HausrVO) dem Gericht nicht geläufig.
Die Tatsache, dass eine endgültige Entscheidung hierüber ohnehin erst für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung getroffen werden konnte, entlockte dem Gericht einen erstaunten Blick.
Nicht nur ich, sondern auch meine Partei, wir hätten uns eine sorgfältigere Vorbereitung auf den heutigen Termin gewünscht.
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