Dienstag, Januar 20, 2009

Die Zeit anderer Leute ist auch kostbar

Heute morgen war ich bei Gericht. Ein Blick auf den Sitzungskalender erstaunte mich bereits, denn es wurde eine Variante des Sammeltermins praktiziert.

3 Sachen auf 9:00, 3 Sachen auf 9:30 und 3 Sachen auf 10:00 Uhr.

Unser Termin ging fix in weniger als 5 Minuten über die Bühne. Noch bevor wir anfangen konnten, erschien ein älterer Herr, der nach seiner Sache fragte, die auf 9:30 Uhr terminiert war.

Er sei extra zu diesem Termin 2 Stunden angereist, weil sein persönliches Erscheinen angeordnet war.

Er wurde durch den Vorsitzenden belehrt, dass seine Sache bereits verhandelt wurde und zwar mit dem für seinen Prozessbevollmächtigten auftretenden Unterbevollmächtigten (der wiederum der Partei nicht bekannt war).

Manchmal frage ich mich nach dem Sinn der Anordnung des persönlichen Erscheinens, wenn dann doch verhandelt wird, ohne die Parteien zu Wort kommen zu lassen.

1 Kommentar:

  1. Das Gefühl kenne ich (s. Link). Wird häufig einfach aus Prinzip angeordnet und natürlich um Widerrufsvergleiche zu erschweren.

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