Der Kollege erbittet per Fax Fristverlängerung zur Stellungnahme.
Die Antwort:
in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass wir mit der Fristverlängerung zum xx.xx.2009 einverstanden sind.
Allerdings erwarten wir nicht lediglich eine Stellungnahme ihrer Kanzlei, sondern idealerweise einen Zahlungseingang seitens ihrer Mandantin.
Ist das wirklich so üblich? Bekommen Anwälte nicht einmal einen Vierzeiler in halbwegs korrektem Deutsch zusammen?
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