Dienstag, August 11, 2009

Ist doch so

Eine Forderungsangelegenheit: Nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage machen wir den Betrag geltend und setzen Zahlungsfrist.

Der Kollege erbittet per Fax Fristverlängerung zur Stellungnahme.

Die Antwort:

in vorbezeichneter Angelegenheit teilen wir Ihnen mit, dass wir mit der Fristverlängerung zum xx.xx.2009 einverstanden sind.

Allerdings erwarten wir nicht lediglich eine Stellungnahme ihrer Kanzlei, sondern idealerweise einen Zahlungseingang seitens ihrer Mandantin.

1 Kommentar:

  1. Ist das wirklich so üblich? Bekommen Anwälte nicht einmal einen Vierzeiler in halbwegs korrektem Deutsch zusammen?

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