In einer Strafsache wurden am 07.10.2009 zum Teil bereits die Plädoyers gehalten. Die StA beantragte für einen Mitangeklagten eine saftige Freiheitsstrafe und begründete dieses mit den überzeugenden und authentisch vorgetragenen Äußerungen des Opfers.
Heute wäre mit dem Urteil zu rechnen gewesen.
Stattdessen wurde die Beweisaufnahme neu eröffnet, weil das vermeintliche Opfer durch ein Verhalten während des laufenden Prozesses, welches heute erst bekannt wurde, einen gehörigen Anlass dazu gegeben hat, seine Angaben in Zweifel zu ziehen.
Einzelheiten möchte ich hier und jetzt keine nennen; jedenfalls haben sämtliche Beteiligte des Verfahrens den Kopf schütteln müssen, über ein derart kontraproduktives Verhalten.
Kontraproduktiv? Für wen?
AntwortenLöschenWenn ich das richtig verstand habe, dürfte sich dieser Umstand doch nur zu Gunsten der Angeklagten auswirken. Oder vertreten Sie die Nebenklage?
http://www.echo-online.de/suedhessen/static/798319.htm
AntwortenLöschenIch vertrete eine Nebenklage in einem mit dem Hauptverfahren wegen Vergewaltigung verbundenem Verfahren.