Die Bundesregierung steht dem Gesetzesvorhaben kritisch gegenüber. Sie äußert an mehreren Stellen verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber dem Entwurf. Besonders kritisch sieht sie den Vorschlag an, die arme Partei zur Herausgabe sämtlicher Vermögenswerte zu verpflichten, die sie mit Hilfe der PKH erstritten hat. Auch das Ansinnen, bei Bewilligung von PKH gegen Ratenzahlung die geltende zahlenmäßige Beschränkung auf 48 Monatsraten grundsätzlich aufzuheben, wird aus verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt.
Wenn die Länder sich mit ihrem Unfug durchsetzen können, dann sollte bitteschön eine Altershöchstgrenze für die Annahme von PKH-Mandaten eingeführt werden. Wird der Anwalt nämlich auf PKH-Basis bei höheren Streitwerten als 3.000 € tätig, was bei Ehescheidungen und Kündigungsschutzklagen regelmäßig der Fall ist, werden geringere Gebühren aus der Staatskasse bezahlt als sie das RVG vorsieht.
Schon jetzt muss der Anwalt oder die Anwältin bis zu 4 Jahre warten bevor der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin eventuell anfallende Differenzgebühren aus den Ratenzahlungen auskehrt. Entfällt jede zeitliche Grenze, dann könnten eventuell noch nach Jahrzehnten Gelder beigetrieben und ausbezahlt werden müssen.
Ob da die Archiv- und Lagerkosten nicht den Gewinn auffressen, denn nur Akten, die noch verfügbar sind, können bearbeitet werden, gebe ich zu bedenken.
Das ist ein Gesetz in der typisch hochwertigen Qualität, die sich in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt hat. Kein Praktiker wird vorher befragt, Warnungen in der Fachliteratur ignoriert (bzw. wahrscheinlich gar nicht bemerkt) und der zuständige Referent ist bar jeder Ahnung. Gerade letzteres qualifiziert ihn dazu, das Gesetz vorzubereiten. Ein schönes Beipiel ist der § 15a RVG.....
AntwortenLöschenIch stelle mir das wie folgt vor Sitzung der Fachabteilung im Ministerium. Der Ministerialdirigent fragt: "Wer hat nachweislich keine Ahnung vom Zivilprozessrecht?" Drei Beamte melden sich, ausgewählt wird die weibliche Kollegin, um dem Ruch der Diskriminierung vorzubeugen. "Na schön, dann schreiben Sie mal einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der PKH" (die Beamtin benötigt anschließend bereits vier Arbeitstage um den Sinn der Abkürzung aufzuklären). Ein männlicher Beamter, der sich auch gemeldet hat, wird anschließend noch disziplinarisch belangt, weil bei Überprüfung seiner Bewerbungsunterlagen herauskommt, er habe als Referendar einmal einen Prozess geführt. Er bekommt eine Rüge wegen versuchten Erschleichens eines Entwurfsantrags.