Aus Anlass des Ablebens meines Vaters schreibe ich im Auftrag meiner Mutter mit Anwaltsbriefbogen die Telekom an, um die Änderung der Bankverbindung bekannt zu geben.
Heute kommt ein Brief des Kundenservice aus Bonn:
"Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
ihr Schreiben vom 19. April 2010 haben wir erhalten.
Die Daten unserer Kunden sind ein sensibles Gut und unterliegen dem Datenschutz. Daher dürfen wir nur unseren Vertragspartner selbst über den Vertrag informieren. ..."
Der Kernaussage stimme ich ja gerne zu. Aber wenn ihr Heinze meiner Mutter nun eine Mahnung schickt, weil ihr wieder versucht vom nicht mehr existenten Konto meines Vaters die Rechnung abzubuchen, seid ihr selbst schuld.
Was man bei euch nur telefonisch so alles bewirken kann, ohne dass eure Call-Boys and -girls überhaupt wissen, mit wem sie da sprechen, widerspricht den hehren Worten des heute eingegangenen Briefes.
Ihr bekommt eure Vollmacht- wegen: eines einfachen Schreibens zur Änderung der Bankverbindung aus Anlass des Ablebens des Vertragspartners
Die Telekomiker halt. Was soll man da auch anderes erwarten?
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