Inwiefern denken Sie, ist die Anzeige Ihrem Mandanten auf dem Weg zu seinem Geld nützlich?
Es dürfte die Möglichkeiten doch eher reduziert haben.
Hierauf meine Antwort:
Im Wege der Zwangsvollstreckung ist beim SCHULDNER (zwangsweise) nichts zu holen. Um jedoch einer Strafe zu entgehen zaubern viele Schuldner/Angeklagte noch ungeahnte Summen hervor, die aus Quellen stammen, auf die im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zugegriffen werden kann, weil sie entweder unbekannt sind oder weil die Mittel von dritter Seite (Familie) zur Verfügung gestellt werden.
Darum.
Eine Strafanzeige wird erstattet, nicht "gestellt", wie z.B. ein Strafantrag.
AntwortenLöschenNicht zu vergessen, § 302 Nr. 1 InsO.
AntwortenLöschenAlso bei uns funktioniert die Kripo als Inkassounternehmen sehr gut!
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