Da sage noch einer, das AGG sei nur ein Papiertiger.12.10.10, 10:05
Heidelberg. Mit 49 Jahren zu alt, um als Sekretärin zu arbeiten? Dieses Signal erhielt eine Frau, die sich bei der Universitätsklinik Heidelberg beworben hatte. Als sie ihre Bewerbungsunterlagen zurückerhielt, prangte darauf der interne Vermerk "Zu alt, geb. 61". Das hat heute ein Nachspiel vor dem Arbeitsgericht Heidelberg...(dpa)
Update:
12.10.2010 13:43 Uhr
Vergleich vorm ArbG Heidelberg: Das Klinikum zahlt der Klägerin Schadensersatz und eine Entschädigung von 10 870 Euro.
Erstaunlich, wie dumm mache sind. Das klingt nach einem ziemlichen klaren Sachverhalt.
AntwortenLöschenJetzt ist wenigstens klar, warum die Firmen so gerne Online-Bewerbungen haben.
Dafür sind andere dann übervorsichtig und beantworten nicht mal mehr E-Mail-Fragen ob das Beberberverfahren noch laufe.
Überhaupt finde ich das Gesetz eher hinderlich, weil man im Zweifelsfall nicht erfährt, woran die Absage tatsächlich gelegen hat.
Es scheint in Personalabteilungen gang und gäbe zu sein, mit Post-Its Bewerberunterlagen zu markieren und die dann an den Bewerber wieder rauszuschicken. Vor kurzem gab es den Fall, dass ein "Ossi" auf diesem Wege erfahren musste, dass es Arbeitgeber im Westen gibt, die manche Deutsche für weniger tauglich halten als andere. Hoffen wir nur, dass die Klinik den Schadensersatz nicht aus der Tasche des eigenen Etats zahlt, sondern sich an dem unfähigen Personaler schadlos hält.
AntwortenLöschenMit Baujahr 1961 zu alt? Wenn ich mir dann vorstelle, dass diese Einschätzung von einem Personaler getätigt wurde, der frisch von der Uni kommt, packt mich die kalte Wut.
Insofern ist das AGG durchaus nützlich. Wie bei jedem Gesetz gibt es natürlich Möglichkeiten, den Bogen zu überspannen.