Montag, Oktober 11, 2010

Kündigung eines Kabelvertrages

Der Kabelanbieter schreibt sinngemäß:

Sehr geehrter Mensch,

wegen Zahlungsverzuges kündigen wir hiermit das mit Ihnen geschlossene Vertragsverhältnis nach unseren AGB mit sofortiger Wirkung.

Mfg

Ihr Service Team

Das Schreiben enthält weder eine Unterschrift noch lässt sich erkennen, wer hinter dem Serviceteam steckt. Nach den AGB ist eine Kündigung in Textform zulässig. Ob das Service Team aber berechtigt ist solche Erklärungen für und gegen den Kabelanbieter abzugeben, das wage ich zu bezweifeln; § 174 BGB.

4 Kommentare:

  1. Kann ich mit dem § 174 BGB dann auch bei einer Absage auf eine Bewerbung die etwas ärgern, wenn ich die Absage nicht akzeptiere, weil ich die Vollmacht sehen will?

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  2. Kann schon mal nicht KDG sein - die schreiben weder "Mit freundlichen Grüßen" noch mit "Ihr Serviceteam".
    Aufgrund der Nutzung von Firmenpapier dürfte aber eine Duldungs- oder zumindest Anscheinsvollmacht anzunehmen sein.
    Interessant wird ja erst, was später kommt: Die Berechnung der restlichen Mindetsvertragslaufzeit als Schadensersatz.

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  3. @ verwickeltes

    Eine Absage ist kein einseitiges Rechtsgeschäft, sondern die bloße einseitige Mitteilung, dass kein zweiseitiges Rechtsgeschäft zu Stande kommt

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  4. Wundert mich gar nicht - meine fristlose Kündigung wegen mangelhafter Leistung (Internetzugang seit damals sechs, mittlerweile 14 Wochen gestört, natürlich auch gemeldet - Reaktion: ein Techniker kommt, "kann ich nix machen - muss ich weitermelden" und nix weiter, mehrere Nachfragen werden mit "anderer Sachbearbeiten - rufen Sie nicht an, wir rufen Sie an" abgebügelt) hat man erst mit dem zweiten Fax anscheinend bekommen und den Eingang wenigstens bestätigt - dennoch wird brav monatlich weiter abgebucht (und natürlich bei meiner Bank storniert). Auch meine Aufforderung, zukünftig keine Werbung zu schicken, wurde ignoriert... Saftladen. In diesem Fall der Laden mit dem großen U.

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