Wir erheben Räumungsklage, das Gericht stellt zu, mit der üblichen Aufforderung binnen einer Notfrist von 2 Wochen die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und binnen einer Frist von weiteren 2 Wochen auf die Klage zu erwidern.
Die Klage wurde am 13. Dezember zugestellt, somit läuft die Klageerwiderungsfrist am 10. Januar 2011 ab.
Die Gegenseite zeigt fristgerecht die Verteidigungsbereitschaft an und beantragt Fristverlängerung bis zum 20. Januar 2011.
Diesen Schriftsatz leitet uns das Gericht zu, mit der Bemerkung, dass die Frist bis zum 30. Dezember 2010 verlängert wurde.
Was will uns das Gericht damit sagen?
Das Übliche: Nothing
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