Gegenseite schickt am 07.12.2010 einen Antrag auf Erlass einer eA per Fax an Gericht. Mit Verfügung vom 17.12.2010, Poststempel 20.12.2010, Eingang 27.12.2010 wird der Antrag der Mandantschaft zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der Umgang über die Weihnachtsfeiertage dürfte sich erledigt haben.
Würde ich nicht sagen...
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