Für einen (volljährigen) Studenten(!) mache ich Unterhalt geltend. Mein Schreiben auf Auskunfterteilung an den Vater von Anfang September blieb unbeantwortet. Also habe ich das selbe Schreiben (mit angepassten Fristen) Ende September per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Die Frist lief Ende letzter Woche ab. Heute wollte ich den Stufenantrag diktieren.
Nun rief mich ein säuerlicher Vater an und warf mir einen schlechten Arbeitsstil vor. Er würde sich anwaltlich vertreten lassen. Im Laufe der nächsten Woche würde ich eine Antwort erhalten. Wie ich ihm den Gerichtsvollzieher vorbeischicken könnte; ein Einschreiben mit Rückschein hätte es ja auch getan.
NEIN! Hätte es nicht. Das Einschreiben/Rückschein erbringt keinen Zugangsnachweis. Es wurden schon leere Blätter auf diese Art versendet.
Und bei einem Auskunftsschuldner, der meint, meine Schreiben und die Unterhaltsansprüche seines Kindes schlicht ignorieren zu können, lässt sich die Frage, wer hier schlechte Manieren hat, leicht beantworten.
Er! Wenn Dornröschen sich nicht wachküssen lassen will, dann tut es auch mal ein Eimer Wasser!
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