Mandanten wünschen sich oft den mit-leidenden Prozessvertreter, der den Gegner mit gepfefferten Schriftsätzen und mit Schaum vorm Mund in der mündlichen Verhandlung förmlich aus den Socken haut.
Ich selbst bevorzuge lieber die nüchterne, sachliche Variante.
Im letzten Herbst habe ich eine Mutter gegen die Unterhaltsforderungen ihrer Tochter vertreten. Statt das Mädchen als treulos und undankbar zu beschimpfen, habe ich von Anfang an darauf abgestellt, dass es der Mutter aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, den geforderten Unterhalt zu leisten. Entsprechend sachlich waren auch die Schriftsätze.
Im Herbst 2010 saßen sich Mutter und Tochter bei Gericht noch unversöhnlich gegenüber, kein Gruß, kein Lächeln... Funkstille eben.
Im April 2011 ergeht ein Gutachten, welches der Mutter Erwerbsunfähigkeit bescheinigt. Irgendwann später wird auch seitens der Tochter der Antrag zurückgenommen.
Nun erfahre ich, dass Mutter und Tochter sich langsam wieder aufeinander zu bewegen und immerhin einmal pro Woche ein Umgang stattfindet.
Das nenne ich einen guten Erfolg.
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