Europa 17+ und das deutsche Grundgesetz
Ich
frage mich gerade, ob ein Europa 17+ noch mit dem GG vereinbar ist. Der
Bund kann zur Entwicklung der EU Hoheitsrechte übertragen. Ist Europa
17+ noch die EU und dient ein Europa 17+ der Weiterentwicklung der EU?
Ist die Übertragung fiskalpolitischer Kompetenzen nicht eher eine
Entmachtung des demokratisch gewählten Parlaments und ist ein neu zu
gründendes supranationales Gremium Europa 17+ noch hinreichend
demokratisch legitimiert?
Der EURO war von Anfang an eine hirntote Währung, deren Herz-Lungen-Maschine nunmehr ausgefallen ist.
Art 23 GG ist wohl nur der Eingang in das europäische Haus. Wie es dort drinnen aussieht, kann hier vertieft werden.
Europa 17+ ist nicht mit dem GG vereinbar. Aber die richtigen Richterlein werden eben die Vereinbarkeit herbeifingieren. So, dass es -wie auch schon vorher- gerade eben reicht. Merke(l): Wes Geld ich ess des' Brot ich sing. Oder so ähnlich...
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