Freitag, Dezember 09, 2011

Schadenregulierung durch die Werkstatt

Im Frühjahr habe ich meinen auf die Kanzlei zugelassenen Geschäftswagen zwecks Aufarbeitung in eine Spezialwerksatt gebracht, weil der Leasing-Vertrag ausgelaufen war.

Im Zuge dieser Arbeiten wurde auch die Frontscheibe erneuert, an der ein Steinschlag aufgetreten war. Diesen Schaden konnte ich über die Teilkasko-Versicherung abrechnen. Meine Ansprüche habe ich an die Werkstatt abgetreten.

Es hätte ja schon bemerkt werden können, dass ich zum Vorsteuerabzug berechtigt bin, da aber keine ausdrückliche Frage gestellt wurde, habe ich auch nicht darauf hingewiesen.

Jetzt, 6 Monate nachdem mein Auto längst an den Leasinggeber zurückgegeben wurde, kommt die Werkstatt und bittet um Erstattung der Umsatzsteuer. Erstmals wird mir dabei auch die komplette Rechnung übermittelt.

Da taucht doch tatsächlich noch eine Umweltplakette zu 4,20 EUR auf.

Abgesehen davon, dass ich den eigentlichen Sinn dieser Plakette nicht einsehen will und kann, bin ich doch sehr verwundert.

Der Werkstatt war nämlich bekannt, dass das Fahrzeug umgehend zurückgegeben werden sollte. Hätte man mich gefragt, ob ich eine Plakette haben wollte, hätte ich diese Frage verneint.

Für eine Fahrt von 35 km über die Autobahn war dieser Aufwand sicher nicht notwendig. Das Fahrzeug habe ich auf dem Firmenparkplatz des Händlers abgestellt, der es dann zwei Tage später abgemeldet hat. Der neue Nutzer musste dann ohnehin eine neue Plakette passend zum polizeilichen Kennzeichen erwerben.

3 Kommentare:

  1. Pfennigfuchser!

    Zudem: Wenn die TKV die Plakette zahlt, bleiben für Sie 19 % von 4,20 Teuro, also 80 Cent - die wiederum als Vorsteuer wegzudrücken sind. Wo ist das Problem?

    AntwortenLöschen
  2. Mag sein. Ich rate jedem sich immer so zu verhalten, als ob es eine versicherung, die irgendwelche Kosten übernehmen könnte, nicht gibt.

    Für 4,20 € kann ich meinen drei Kindern schon ein Eis kaufen. Das zahle ich lieber, als für einen sinnlosen Aufkleber.

    AntwortenLöschen
  3. @Herr RA Munzinger:
    Vielleicht sind Ihren Kindern irgendwann (!) die vom Gesetzgeber beabsichtigten (und hoffentlich auch so eintretenden) Folgen der Umweltplakettiererei wichtiger als die eine Kugel Eis "damals, als es noch Eis gab"...
    (Nur so ein gerade mal halbwegs ernstgemeinter Gedankenanstoß eines "ollen Ökos" :)

    AntwortenLöschen