Donnerstag, April 19, 2012

Pragmatische Kanzlei

Als Jurastudent habe ich mit roten Ohren den Erzählungen eines fertigen(!) Rechtsanwalts gelauscht, der sich über die Gepflogenheiten einer Großkanzlei im Umgang mit den Strafzetteln der Vorstandsmitglieder der aus gehobenen Wirtschaftsunternehmen bestehenden Mandantschaften belustigt hatte.

Nicht etwa, dass die Kollegen sich mit den Owi-Sachen abgeplagt hätten, sondern die Großkanzlei hat nach Vorlage der Knöllchen diese schlicht bezahlt.

Bei Parkverstößen und Verwarnungsgeldern im zweistelligen DM-Bereich sicherlich ein pragmatischer und wirtschaftlicher Weg, lässt man die Buchhaltungsschwierigkeiten einmal beiseite.

Heute schreibt mir ein anderer Kollege in einer anderen Sache, seine Kanzlei habe 48,29 € aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss an unsere Kanzlei überwiesen. Der KfB datiert vom 13.02.2012, seither habe ich bereits dreimal(!) erfolgslos an die  Ausgleichung erinnert.

Ob das auch so eine wirtschaftliche Streitbeilegung ist? Und taucht dieser Posten bei der nächsten Honorarabrechnung als "Literarturrecherche" auf der Rechnung auf?

Meiner Mandantschaft kann es jedenfalls egal sein.

3 Kommentare:

  1. Mit roten Ohren, Herr Kollege? Waren Sie in einer ohrfeigenden Verbindung?

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  2. Unter zivilisierten Menschen bedarf es nicht immer und stets der Anwendung von Holzhammermethoden.

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