In einem äußerst streitigen Scheidungsverfahren schien sich der Ärger in Wohlgefallen aufzulösen.
Es gab eine Einigung zum Ehegattenunterhalt und das Umgangsrecht mit der gemeinsamen Tochter (5) wurde auch einvernehmlich geregelt.
Bereits nach dem 1. Umgang kam ein konkreter Verdacht auf sexuellen Missbrauch durch den Vater auf. Die Mutter erstattete Strafanzeige.
Entweder ist an dem Verdacht nichts dran, dann könnte der Unterhaltsanspruch verwirkt sein, oder der Verdacht erhärtet sich zur Gewißheit, dann könnte der Unterhalt mangels Masse entfallen.
Zum Schutz des Kindes muss in jedem Falle Klarheit geschaffen werden.
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