Es soll auch Selbstzahler unter den Mandanten geben, die schleppend bis gar nicht zahlen. Aber unser hiesiges Gericht zählt bei der Auszahlung von VKH-Gebühren zu den Langsamsten, die ich kenne.
Das Arbeitsgericht Mannheim hatte es geschafft, die Gebühren nach Abrechnung innerhalb von 3 Tagen anzuweisen. Andere Gerichte schaffen es immerhin in zwei Wochen.
Beratungshilfegbühren werden auch hier sehr zügig angewiesen.
Doch bei der VKH habe ich eine typische Akte auf dem Tisch.
Die Abrechnung datiert vom 08.02.2012.
Mit Schreiben vom 16.05.2012 erlaube ich mir nach dem Sachstand nachzufragen.
Heute kommt als Antwort: Die Abrechnung wurde am 27.04.2012 an die Landesjustizkasse weitergeleitet.
Das sollte ich mir mal mit meiner Umsatzsteuervoranmeldung erlauben!
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