Ich musste wegen meiner Gebührenansprüche ein Mahnverfahren einleiten. Dem Mandanten wurde trotz Vorliegen eines Vollstreckungsbescheides noch Gelegenheit zur freiwilligen Zahlung gegeben. Rückmeldung? Fehlanzeige!
Heute meldet er sich bei der Kollegin. Er brauche dringend einen Anwalt. Heute(!) laufe eine wichtige, gerichtliche Frist ab (Anzeige der Verteidigungsbereitschaft beim Landgericht).
Ich hätte dankend abgelehnt.
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