In einer chaotischen Unfallsache vertrete ich die Klägerin gegen die Unfallgegnerin und deren Versicherung. Widerklagend macht der Eigentümer des gegnerischen Fahrzeuges Ansprüche gegen die Klägerin und deren Versicherung als Drittwiderbeklagte geltend. Als Widerbeklagte werden diese von einer anderen Kanzlei vertreten.
Offensichtlich ist dem Kollegen nicht bewußt gewesen, dass die "Klägerin" als Widerbeklagte auch seine Mandantin ist.
Heute muss ich jedenfalls in einem Schriftsatz Dinge lesen, die den Interessen der gemeinsamen Mandantin nicht dienlich sind. U.a. heißt es wortwörtlich:" Nicht bestätigt hat die Beklagte (Gegnerin) die falsche Erklärung der Klägerin (ergänze Widerbeklagte), wonach ...
Zudem macht er Ausführungen zu einer Zeugenaussage, die zu Gunsten der Klägerin (Widerbeklagten) sprechen würde, die deren Inhalt relativieren.
Ich bin jedenfalls sprachlos und entsetzt.
Kommt wohl häufiger vor, als man meint.
AntwortenLöschenKenne 2 Kollegen, die nichts dabei finden, ihre Mandanten innerhalb desselben Verfahrens gegen einander auszuspielen. Hier stinkt´s nach Parteiverrat, wobei der Anschein des Interessengegensatzes genügt.